In Hessen wurde eine Lehrerin beim Schulamt angezeigt, weil diese den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus bezeichnet hatte. Das sei nicht politisch neutral. Unglaublich?
Obwohl „Neutralität“ kein im Grundgesetz enthaltener Begriff ist, hat das sogenannte Neutralitätsgebot in den vergangenen Jahren eine erstaunliche Karriere hingelegt. Allerdings nicht von alleine: Rechtsextremisten, aber auch konservative Parteien und Medien haben eine Menge dafür getan, um aus einem Gebot der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ein Instrument der aktiven Behinderung demokratischer Bildung auf allen Ebenen zu machen.
Vereine sind Anschuldigungen und Hassreden ausgesetzt, wenn sie sich gesellschaftlich positionieren – wie zuletzt der FC Kaiserslautern, der ein „Kein Bock auf Nazis“-Festival unterstützt hatte und dafür aus mehreren Richtungen abgestraft wurde: Als Fußballverein dürfe er sich nicht politisch engagieren. Andere Vereine vermeiden solche Situationen mittlerweile ganz bewusst.
Über sogenannte „Petz-Portale“ und Anschuldigungen beim Schulamt wird systematisch versucht, Lehrkräfte einzuschüchtern, die Demokratiegefährder benennen und ihre Schüler:innen demokratisch befähigen möchten. Auch hier blüht die Selbstzensur aus Angst vor der Waffe des angeblichen Neutralitätsgebots: Fast ein Viertel der Lehrkräfte glaubt, sie müssten die Meinung aller Schüler:innen gleichermaßen als richtig (!) anerkennen, um als „neutral“ zu gelten.
Hochschulen, Organisationen oder Einrichtungen können kaum noch Podien besetzen, ohne versuchter politischer Einflussnahme von Rechtsaußen ausgesetzt zu sein.
Viele Kommunen vermeiden es heute strikt, Initiativen für Vielfalt und Toleranz oder gegen Rassismus einen Raum zu vermieten, um sich nicht Angriffen ausgesetzt zu sehen, sie hätten sich an dieser Stelle nicht politisch neutral verhalten.
Bildungsträger und zivilgesellschaftliche Vereine der Demokratiearbeit stehen vor der existenzgefährdenden Situation, dass Förderrichtlinien eine falsch verstandene „Neutralität“ verlangen – wie soll so über den Schutz der demokratischen Verfassungsordnung aufgeklärt werden?
Die Motivation hinter der forcierten Forderung nach „Neutralität“ in der demokratischen Bildung und Aufklärung ist klar: Die wachsende „Schere im Kopf“ bewirkt, dass zu den Zielen rechtsextremistischer Gruppen und zum Abbau demokratischer und demokratiefördernder Strukturen geschwiegen wird.
Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist emeritierter ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz und war Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Er hat sich über Jahre mit dem sog. Neutralitätsgebot und dem Demokratiegebot auseinandergesetzt. Wir fragen ihn:
- In welchem juristischen Kontext steht das sog. Neutralitätsgebot?
- Was müssen Schulen, Hochschulen, Kommunen und Vereine dazu konkret wissen?
- Was lässt sich dem strategischen und missbräuchlichen Einsatz des Gebotes zur Neutralität entgegensetzen?


